Die Lastschrift gehört zu den verschiedenen Zahlungsmöglichkeit, die wir in unserem Alltag so benutzen. Bei einer Lastschrift zählt zum bargeldlosen Zahlungsverkehr. Die Zahlung erfolgt durch den Zahlungsemfpänger.Inhalt dieses Artikels ist:
SEPA oder ausformuliert „Single Euro Payments Area“, heißt auf deutsch “Europäischer Zahlungsraum” oder “einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum”. Mit Hilfe von SEPA sind Prozesse bei Lastschriften und Überweisungen in ganz Europa vereinheitlicht worden. Das Ziel ist, Zahlungen im Euro-Raum effizient zu auszuführen. Der Hintergrund für die Einführung von SEPA ist, dass europaweit – bis auf wenige Ausnahmen – mit dem Euro bereits seit Jahren gezahlt wird. Ein einheitlicher und gesamteuropäischer Zahlungsprozess ist unabdingbar gewesen, um eine wirtschaftliche Vereinheitlichung weiter zu fördern.
1. Länder der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.
2. Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums: Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen.
3. Weitere Staaten: Monaco, San Marino, Schweiz
Einzugsermächtigung
Im sogenannten B2C (Business to Customer) Bereich ist die Lastschrift auf Grundlage einer Einzugsermächtigung üblich. Dabei darf der Zahlungsempfänger, dank der vom Kunden an ihn ausgestellten Einzugsermächtigung, den Betrag vom Konto des Kunden und Zahlungspflichtigen einziehen. Dies erfolgt durch die Veranlassung der Abbuchung bei der Bank des Zahlungspflichtigen. Um Missbrauch zu vermeiden, ist es dem Zahlungspflichtigen in der Regel möglich, diesen Bankeinzug nachträglich und ohne Angabe von Gründen innerhalb der ersten sechs Wochen zu widersprechen. Wurde keine Einzugsermächtigung vom vermeintlich Zahlungspflichtigen erteilt, ist ein Widerspruch auch nach sechs Wochen möglich.
Abbuchungsauftrag
Zudem gibt es die Möglichkeit, eine Lastschrift mittels eines Abbuchungsauftrages durchzuführen. Dabei beauftragt der Zahlungspflichtige seine Bank damit, Lastschriften des Zahlungsempfänger einzuziehen und den entsprechenden Betrag von seinem Konto abzubuchen. Diese Vorgehensweise wird besonders gerne im B2B (Business to Business) Bereich eingesetzt. Sie bietet den Vorteil, dass sich der Zahlungsempfänger hundertprozentig auf die beim Zahlungseingang erhaltene Zahlung verlassen kann. Denn durch die Erteilung des Abbuchungsauftrages an seine Bank hat der Zahlungspflichtige die Zahlung aktiv und selbst ausgelöst. So kann der Zahlungsempfänger sicher gehen, dass das Geld beispielsweise im Falle einer Insolvenz des Zahlungspflichtigen nicht wieder von seinem Konto abgebucht werden kann.
